Trauer & Abschied – Wir gehen den Weg mit Ihnen

Der Verlust eines geliebten Menschen gehört zu den schwersten Momenten im Leben. Gefühle wie Ohnmacht, Traurigkeit oder Leere sind ganz natürlich – und gleichzeitig braucht es gerade jetzt Menschen, die Halt geben.
Wir möchten Sie in dieser Zeit nicht allein lassen. Wir begleiten Sie menschlich, seelsorglich und praktisch – vom ersten Kontakt bis zur Trauerfeier und darüber hinaus.
 

Erste Schritte
  1. Arzt benachrichtigen
    Ein Arzt stellt den Tod offiziell fest und stellt die Todesbescheinigung aus.
  2. Bestattungsunternehmen kontaktieren
    Das Bestattungsinstitut unterstützt Sie bei den organisatorischen Fragen und nimmt auf Wunsch auch Kontakt zur Kirchengemeinde auf.
  3. Pfarrbüro oder Seelsorger/in
    Das Pfarrbüro oder die zuständige Seelsorgerin/ der zuständige Seelsorger nimmt Kontakt mit Ihnen auf, um die kirchliche Begleitung und die Trauerfeier abzusprechen.
 

Eine Trauerfeier ist ein Ort des Abschieds, des Dankes und der Hoffnung.
Sie wird von ausgebildeten Seelsorgerinnen und Seelsorgern geleitet und kann ganz individuell gestaltet werden – getragen von Ihrem Glauben, Ihren Wünschen und Ihrer Geschichte.
 
Im Trauergespräch betrachten wir gemeinsam das Leben Ihres verstorbenen Menschen. Wir sprechen über Erinnerungen, Musik, Texte und persönliche Elemente, die in der Feier Platz finden sollen.
Die Seelsorgerin oder der Seelsorger, der das Gespräch führt, gestaltet auch die Trauerfeier – für eine vertrauensvolle Begleitung aus einer Hand.
 
Trauerfeier / Requiem: Auf Wunsch nehmen wir gemeinsam Abschied im Rahmen einer Messfeier (Seelenamt) oder einer Wortgottesfeier.
 
Beerdigung: Die Beisetzung erfolgt auf dem Friedhof, begleitet von einer ausgebildeten Seelsorgerin/ einem ausgebildeten Seelsorger.
 
Wenn es gewünscht wird, beten wir mit Ihnen den Totenrosenkranz für Ihre Angehörigen.
 

Trauer braucht Zeit und Menschen, die mitgehen.
Wann immer Sie ein Gespräch oder Unterstützung wünschen – wir stehen an Ihrer Seite.
Unsere Angebote für Angehörige: