Kirchenaustritt

Der Austritt aus der katholischen Kirche ist in Deutschland behördlich geregelt. Er erfolgt nicht über die Pfarrei, sondern beim Standesamt oder Amtsgericht am Wohnort.
  

  1. Termin vereinbaren
    Zuständig ist das Standesamt oder Amtsgericht in Ihrem Wohnort.
  2. Persönlich erscheinen
    Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit.
  3. Bestätigung erhalten
    Sie bekommen eine Bescheinigung über den Kirchenaustritt. Bitte bewahren Sie diese gut auf.
  

  • Kosten: Für die Bearbeitung wird in der Regel eine Verwaltungsgebühr erhoben (ca. 20–50 €).
  • Kirchensteuer: Mit dem Austrittsdatum endet die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer.
  • Sakramente: Mit dem Kirchenaustritt verlieren Sie bestimmte Rechte innerhalb der Kirche, z. B. die Möglichkeit, Tauf- oder Firmpate zu sein, kirchlich zu heiraten oder kirchlich beerdigt zu werden.
  

Ein Kirchenaustritt ist eine persönliche und weitreichende Entscheidung.
Wenn Sie möchten, stehen Ihnen unsere Seelsorgerinnen und Seelsorger für ein Gespräch zur Verfügung – vertraulich und ergebnisoffen.
  

Für Fragen rund um die formalen Schritte wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Standesamt oder Amtsgericht.
Für ein persönliches Gespräch steht Ihnen das Pfarrbüro oder ein Seelsorger/eine Seelsorgerin gerne zur Verfügung.
  

  • Kann ich wieder eintreten?
    Ja, ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihr Pfarrbüro.
  • Was passiert mit meinen Sakramenten (z. B. Taufe)?
    Eine Taufe wird kirchenrechtlich nicht „rückgängig“ gemacht. Sie bleibt gültig.
  • Wer wird informiert?
    Das Standesamt informiert das Finanzamt und die Kirche über den Austritt.